Hartz IV und ALG II - Anwalt.org

für vor dem 1. Januar 1958 Geborene:

48.750 Euro

für nach dem 1. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene:

49.500 Euro

für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene:

50.250 Euro

für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Bezugsberechtigten

/

750 Euro

750 Euro

Für vor dem 1. Januar 1948 Geborene gilt zudem ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr und...

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