Sozialhilfe (Deutschland) – Jewiki

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten , (§§ 67 bis 69 SGB XII)

Hilfe in anderen Lebenslagen ( Blindenhilfe , Altenhilfe , Hilfe in sonstigen Lebenslagen, Bestattungskosten ), (§§ 70 bis 74 SGB XII)

sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

Das SGB XII unterscheidet formal nicht mehr wie bisher das BSHG die Hilfe zum Lebensunterhalt und die (früheren)...

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