Hartz IV und ALG II - Anwalt.org

für vor dem 1. Januar 1958 Geborene:

48.750 Euro

für nach dem 1. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene:

49.500 Euro

für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene:

50.250 Euro

für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Bezugsberechtigten

/

750 Euro

750 Euro

Für vor dem 1. Januar 1948 Geborene gilt zudem ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr und...

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ALG II Empfänger zahlt die Miete nicht - de.soc.recht ...

Mit Hartz IV wurden etliche Sachleistungen, die das

Sozialamt für den Bedürftigen übernommen hat (z.B. die Stromrechnung zu

bezahlen) nun in die finanziellen Leistungen integriert, denn mit solchen

Blanko-Schecks wurde bekanntermaßen viel Schindluder betrieben (z.B. die

Wohnung mit dem offenen E-Herd zu heizen, weil Strom pauschal bezahlt wurde,

Heizkosten aber nicht)

Was kann ich machen,...

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