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„Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder ...

Wenn die Rente zum Leben nicht reicht, gibt es die Möglichkeit Grundsicherung nach dem SGB XII zu beantragen. Dies ist dann möglich wenn die Rente plus den Wohnkosten (Miete) niedriger ist als Regelsatz und Miete (also zur Zeit 409 EUR + Miete). Gleiches gilt für Erwerbseinkommen und ggf. aufstockende Leistungen nach dem SGB II.

Daneben gibt es noch Wohngeld. Wohngeld ist ein Zuschuss zu der...

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Rechtsanwalt Kay Füßlein Berlin Friedrichshain Kreuzberg

Wenn die Rente zum Leben nicht reicht, gibt es die Möglichkeit Grundsicherung nach dem SGB XII zu beantragen. Dies ist dann möglich wenn die Rente plus den Wohnkosten (Miete) niedriger ist als Regelsatz und Miete (also zur Zeit 409 EUR + Miete). Gleiches gilt für Erwerbseinkommen und ggf. aufstockende Leistungen nach dem SGB II.

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