Erbettelte Geldbeträge werden auf Leistungen nach dem SGB II/ Hartz IV angerechnet!

Nachdem das Dortmunder Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger die Bezüge gekürzt hatte, weil er sich durch Betteln in der Fußgängerzone etwas dazuverdiente, fragte die Redaktion von RTL Explosiv bei SH Rechtsanwälte Dortmund Frau Rechtsanwältin Madeleine Walther, Fachanwältin für Sozialrecht, nach der rechtlichen Zulässigkeit.

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Von: SH Rechtsanwälte - Anwälte & Fachanwälte

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